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Einblick in die Phänomenologie

(von Philipp Seitzer / Universität Köln)

Die Phänomenologie will über “die Sachen selbst” sprechen, und zwar so, wie sie uns in der Erfahrung erscheinen.
Nicht dem, was wir über eine Sache wissen, versuchen die Phänomenolog*innen auf die Spur zu kommen. Vielmehr wollen sie die Erfahrungen ergründen, auf denen das Wissen über eine eine Sache beruht. Doch das ist gar nicht so einfach, denn: Wir erfahren die Sachen, wie sich zeigt, immer schon als etwas. Einerseits beruht unser Wissen also auf Erfahrung. Andererseits ist es an der Erfahrung selbst beteiligt. Über solche und andere Schwierigkeiten und darüber, wie man mit ihnen zu Rande kommen kann, geht es in dieser kleinen Einführung in die Phänomenologie, die im Rahmen eines Seminars über Intersubjektivität und Fremderfahrung entstanden ist. Im Anschluss an die phänomenologischen Überlegungen bleiben einige Fragen offen, die auch für die Themen Teilhabe und Inklusion relevant sind: Lebt jeder Mensch in seiner eigenen Erfahrungswelt oder können wir an gemeinsamen Erfahrungen teilhaben? Welche Rolle spielen Vermögen, etwa Sinne und Bewegung, für unsere Erfahrungen? Wie zeigt sich Fremdheit und Differenz in der Erfahrung? Wie kann ich Andere verstehen? Kann eine phänomenologische Haltung dabei helfen, eigene Vorurteile besser in den Blick zu bekommen?

Unter diesem Link finden Sie sieben Audiofiles, die Ihnen einen Einblick in die Phänomenologie ermöglichen.

Des Weiteren gibt es auch eine Transkription aller Audiofiles: Link.

Fragebogen: Wirklichkeiten (FC)

1. Was ist für dich Wirklichkeit?

Wirklichkeit kann aus meiner Sicht sowohl objektiv als auch subjektiv sein. Wenn ich mich auf Letzteres beziehe, meine ich das jede Person eine ganz eigene Wahrnehmung von sich und der Umwelt basierend auf bisherigen Erfahrungen, Erlebnisse etc. hat. Diese Wahrnehmung entspricht dann der individuellen Wirklichkeit.

2. Kannst du dich an einen Moment erinnern, als sich deine Wahrnehmung der Wirklichkeit verändert hat…

…In Bezug auf Selbstwahrnehmung: Ja.

…In Bezug auf andere: Ja.

3. Nenne eine Situation, in der deine Wahrnehmung der Wirklichkeit von der anderer abweicht?

Bei der Wahrnehmung und Anerkennung von Fortschritt und Erfolg.

4. Kann Forschung Wirklichkeit abbilden?

Wenn man von einer individuell wahrgenommenen Wirklichkeit spricht, sicher. Diese (individuelle) Wirklichkeit kann jedoch von der Wahrnehmung anderer abweichen. Die Forschungsergebnisse spiegeln somit aus meiner Sicht nur die Wirklichkeit jener Personen wider, die Teil der Untersuchung waren und bilden somit nur einen Ausschnitt der gesamtgesellschaftlichen Wirklichkeit ab. Zudem sollte in Erwägung gezogen werden, dass den Antworten von Personen eine gewisse soziale Erwünschtheit zugrunde liegen kann und die Antworten jener Personen somit nicht gänzlich deren Wahrnehmung von Wirklichkeit entspricht.

Fragebogen: Wirklichkeiten

Wir wollten erneut verschiedene Perspektiven zum Thema “Wirklichkeiten” einholen und haben dazu verschiedene Menschen eingeladen, unsere Fragen zu beantworten. Anhand dieser kurzen Übersicht, könnt ihr in den verschiedenen Antworten stöbern:

Fragebogen: Wirklichkeiten (MTB)

1. Was ist für dich Wirklichkeit?

Wirklichkeit… ich denke eine Weile darüber nach und komme auf allen Wegen doch immer wieder zur gleichen Ausfahrt: ich habe mich zu viel aus philosophischer Perspektive mit dieser Frage beschäftigt, um eine Antwort darauf zu haben, die mich zufrieden stellt. Oberflächlich betrachtet sicherlich alles, was ich mit meinen eigenen Sinnen wahrnehmen kann und ein Stück darüber hinaus. Und dieses kleine Stück erlaubt mir die Überzeugung, dass die Stadt New York tatsächlich existiert, also wirklich ist, auch wenn ich selbst noch nie dort war. Bei komplexeren Sachverhalten… wohl eine der Fragen unserer Zeit: was ist wirklich, wenn alles Interpretation von verschiedenen Perspektiven ist.

2. Kannst du dich an einen Moment erinnern, als sich deine Wahrnehmung der Wirklichkeit verändert hat?

…In Bezug auf Selbstwahrnehmung:

Zu Beginn meines Studiums habe ich das erste Mal mit mehreren Menschen aus Südwestdeutschland eng zu tun gehabt. Dadurch und in den folgenden 10 Jahren habe ich zunehmend wahrgenommen, dass der Unterschied zwischen ehemals Ost- und Westdeutschland doch noch einen größeren Unterschied macht, was Sozialisation und Perspektiven auf Geschichte und Welt angeht, als ich es bis dahin als Berliner Pflanze angenommen hätte. Das hat einen Filter ergänzt, mit dem ich mein eigenes Geworden-Sein und die Welt um mich herum betrachte.

…In Bezug auf andere:

Ich denke nicht so, dass ich eine Person kenne, sie mich dann überrascht mit Verhalten und ich dann denken würde „jetzt weiß ich, wer du wirklich bist“. Sondern andere sind für mich immer Puzzle, wo ich mit der Zeit Stück für Stück mehr Teile finden kann.

3. Nenne eine Situation, in der deine Wahrnehmung der Wirklichkeit von der anderer abweicht?

Meine Wahrnehmung von sozioökonomischer Ungleichheit im reichen Deutschland und generell auf der Welt, die Diskrepanz zwischen dem Friedensnobelpreis für die EU und die Stacheldrahtzäume rund um Schutzsuchende auf griechischen Inseln, meine Kritik am Neoliberalismus, etc. etc…. all das nehme ich offensichtlich sehr anders wahr als jene in Entscheidungspositionen.

4. Kann Forschung Wirklichkeit abbilden?

Polemisch auf die Spitze getrieben: „Glaube nur jener Statistik, die du selber gefälscht hast“ – Auch Forschung wird immer nur eine Interpretation von Dingen sein können. Nicht ohne Grund werden Forschungsergebnisse im Wandel der Zeit überarbeitet, revidiert, etc. Und das ist auch gut so. Das, was zu NS-Zeiten in Deutschland gemacht wurde, wird heute oft „sogenannte Eugenetik“ genannt. Aber damals war das nicht „sogenannt“. Damals war die Forschung. Dass das jetzt nicht mehr so ist, zeigt, dass auch Forschung nicht außerhalb der Welt ist, die wir uns alle interpretieren.

Fragebogen: Wirklichkeiten (BY)

1. Was ist für dich Wirklichkeit?

…die gefühlte Abbildung der Realität, die Menschen für sich und ihre Umgebung kreieren, und auch zu konstruieren.

2. Kannst du dich an einen Moment erinnern, als sich deine Wahrnehmung der Wirklichkeit verändert hat?

…In Bezug auf Selbstwahrnehmung:

Kein konkreter Moment, aber die Beobachtung, dass man viele Eigenschaften von seiner Familie „erbt“ die erst auffallen, wenn man sie selbst an anderen Familienmitgliedern erlebt und dann merkt „ah, das mache ich auch so…“. Man beobachtet quasi sein eigenes Verhalten durch die „Brille“ der Familie und merkt erst dadurch, wie man auf andere wirkt.

…In Bezug auf andere:

Mir fällt es oft nicht leicht mich in andere Personen hineinzuversetzen. Oft gilt auch hier: ich kann ihr Verhalten meist dann erst besser verstehen, wenn ich konkret in eine ähnliche Situation gerate. Z.B. bin ich gerade mehr zu Fuß unterwegs und rege ich nun mehr über die Radfahrer_innen auf, während ich das selbst als Radfahrerin gar nicht verstehen konnte.

3. Nenne eine Situation, in der deine Wahrnehmung der Wirklichkeit von der anderer abweicht?

Ich bin ein sehr gut organisierter Mensch und brauche sowohl beruflich als auch private eine gewisse Struktur und Ordnung, vor allem wenn es um Koordination/Organisation geht. Ich erledige Dinge gerne, mich stören Dinge, die zu lange „rum liegen“ und unerledigt bleiben. Ich möchte Aufgaben „abhaken“ können. Das geht anderen Menschen, die eher prozessorientiert denken (und weniger zielorientiert) oft gar nicht so. Die finden den Prozess und immer neue To Do’s super!

4. Kann Forschung Wirklichkeit abbilden?

Bis zu einem gewissen Grad: ja. Allerdings kann sie immer nur den Teil der Wirklichkeit abbilden, den wir zu einem gewissen Zeitpunkt in einer bestimmten Weltregion „erleben“ und stellt somit nur einen kleinen Ausschnitt dar. Somit bleibt die Abbildung von Wirklichkeit durch Forschung immer eine sehr fluide und regional begrenzte Momentaufnahme.

Fragebogen: Wirklichkeiten (PH)

1. Was ist für dich Wirklichkeit?

Zunächst ist für mich wirklich, was ich mit meinen Sinnesorganen wahrnehme.

Aber mir ist bewusst, dass es darüber hinaus bei vielen Dingen weitere Perspektiven gibt, die ich nicht erkennen kann, die mir für meine Entscheidungshilfe momentan nicht helfen oder die ich berücksichtige und mit einbeziehe.

Kannst du dich an einen Moment erinnern, als sich deine Wahrnehmung der Wirklichkeit verändert hat…

2.a Veränderung der Selbstwahrnehmung

Ja, ich erinnere mich an Momente

Z.B. Wenn ich durch andere Personen in Gesprächen auf Dinge aufmerksam gemacht worden bin, die ich nicht gesehen hatte. Durch Kritik verändert sich meine Selbstwahrnehmung auch.

2b: in Bezug auf andere

Wenn ich, meistens von dritten oder aber auch von der betreffenden Person etwas erfahre, was ich nicht gewusst habe, aus seinem Lebenslauf, über seine familiäre Situation. 

Ich erinnere mich an eine Schülerin, mit der ich nicht richtig zurecht kam. Ich erfuhr dann von einem gesundheitlichen Problem, das ihr Verhalten beeinflusste.

3. Nenne eine Situation, in der deine Wahrnehmung der Wirklichkeit von der anderer abweicht?

Rezensionen sind so ein Beispiel

Auch wenn ich an einem Ereignis teilgenommen habe, über das in der Zeitung berichtet wird, bin ich immer wieder über die Differenz erstaunt.

Wenn verschiedene Meinungen aufeinander stoßen und man mit Argumenten nicht vorwärts kommt.

4. Kann Forschung Wirklichkeit abbilden?

Frage, wie hier Wirklichkeit definiert ist.

Meines Erachtens kann sie Wirklichkeit immer nur teilweise abzubilden versuchen,

Auch dann bleibt es noch ein Versuch. Die Forschung selbst bietet dafür jede Menge Beispiele an.

5. Fällt dir noch etwas anderes zum Thema „Wirklichkeiten“ ein, was du gerne teilen würdest? Das Wissen um die Tatsache, dass wir Wirklichkeit eigentlich nicht erfassen können, relativiert alles sehr, macht es sehr schwer Entscheidungen guten Gewissens zu fällen.

Verunsichert sehr. Einerseits die Unsicherheit, andererseits auch Notwendigkeit, Entscheidungen zu fällen um ein Zusammenleben überhaupt zu ermöglichen.

Bewusstsein? Fehlanzeige

(von Dacia Jung) Bis in meine frühe Jugend hinein, galt ich in dieser Gesellschaft als gesund. Es ging mir körperlich gut. Ich hatte keine chronischen Erkrankungen diagnostiziert bekommen, mein Körper und mein mentaler Zustand hinderten mich im Alltag im Großen und Ganzen an nichts. Irgendwann fing es an mit diesem „Schwindel“, dieser „Übelkeit“. Hinter diesen Wörtern standen Lähmungen am ganzen Körper, dem Aussetzen der Sprache, das Hören und Sehen waren eingeschränkt, schwammig. Ich war immer wieder gefangen im eigenen Körper. Es fiel niemensch weiter auf. Ich galt also weiter als normale Schülerin, besuchte ein Gymnasium. Dann wurde aus dem „Schwindel“ ein Hirntumorverdacht, denn der „Schwindel“ wurde zu Krämpfen und Ohnmacht. Ein paar Wochen später hatte ich eine Diagnose, ein Wort für diese seltsamen Dinge. Und noch ein Jahr später ein Medikament, das das Ganze wieder beenden sollte. In dem Jahr vor dem Medikament entwickelte ich einen enormen Ansporn und Interesse für die Schule und das Lernen, meine Noten wurden besser. Die Medikamente brachten keine Heilung, sondern Nebenwirkungen wie chronische Müdigkeit und Konzentrationsschwäche. Ich brauchte länger für alles. Der Druck nahm zu, denn die Noten wurden immer schlechter.

Was war daran das Problematische, das Schmerzhafte? Das Selbstbild leidet, weil alle ein schlechtes Bild von einem haben, denn die Leistungsfähigkeit wurde immer weniger. Die Schule, die Institution, die ich in diesen Jahren besuchte, hatte kein Konzept dafür. Mit Konzept meine ich nicht Gesetze und andere Vorgaben, denn die sind vorgegeben. Was fehlte, war ein strukturelles Bewusstsein, wie damit umzugehen ist, dass ein*e Schüler*in in so einer Situation ist, die mensch ihr*ihm zudem nicht ansieht. Es gibt chronische Erkrankungen/Behinderungen, die einem nicht anzusehen sind. Das hat auch ein Gutes. Nicht jede*r x beliebig*e kann dir ein Stigma aufdrücken. Du wirst also sozusagen erst auf den zweiten Blick stigmatisiert. Das hat den Nachteil, dass du aber auch nicht auf den ersten Blick als ein Mensch betrachtet wirst, der Unterstützung braucht. Gerechtigkeit heißt nicht immer, alle gleich, sondern alle entlang ihrer Bedürfnisse zu behandeln. Nein, das bedeutet nicht, dass jede einzelne Person ein Bedürfniskatalog vor sich herträgt. Es setzt aber in Institutionen ein Bewusstsein voraus, dass Gerechtigkeit eben auch mit ungleicher Behandlung funktioniert und in gewissen Fällen sogar nur so. Es muss gemeinsam herausgearbeitet werden, was dieser Mensch braucht. Wie finde ich das heraus? In Gesprächen, indem ich das Gefühl vermittle, dass es ok ist, dass gerade alles nicht rund läuft. Dass es okay ist, dass einem den halben Tag übel vom Essen ist und einmal die Woche umzukippen. Die Nicht- Sichtbarkeit der Erkrankung/Behinderung führt oft zu einem Nicht-Sehen genau dieser. Und wer nicht damit gesehen wird, mit der*m wird nicht geredet, die*der wird nicht gehört.

Ich suchte nach ca. 1,5 Jahren das Gespräch mit Lehrkräften über meine Situation, nachdem ich erfuhr, dass ich sehr lange falsch medikamentiert wurde, ich wollte mich und meinte Situation verständlich machen.

„Du benutzt das, um deine schlechten Noten zu erklären“ schrie mich mein cis-männlicher Biologielehrer an. Auf Grund seiner fachlichen Kenntnisse hätte er am besten die Situation nachvollziehen können. Aber Fehlanzeige, weil kein Bewusstsein. Weder fachliches Wissen, noch die Vorgaben zur Gleichstellung halfen weder ihm dabei, angemessen auf mich einzugehen und halfen ebenso wenig mir, mich verständlich zu machen.

Das Ganze entwickelte sich nicht zu meinem Besten, wie ihr Lesenden vielleicht ahnt. Ich verpasste das Abitur. Ich begann in dieser Zeit mich nach meinen Rechten zu informieren. Und ich hatte sie!  Menschen, die in Situation wie meinen sind, soll ein Nachteilsausgleich zukommen. Die Aufklärung liegt bei der Schule. Aber Fehlanzeige, weil kein Bewusstsein. In keiner Ebene dieser Schule kam eine kundige Auskunft. Ich wechselte zum Wiederholen des letzten Jahres die Schule. Zu angeknackst war das Verhältnis zur vorigen. Gleich zu Beginn wurde eine Vereinbarung aufgesetzt, in der festgehalten wurde, unter welchen Bedingungen ich Klassenarbeiten schreibe. Ich hatte das Recht, Pausen zu nehmen und die Zeit hinten dran zu hängen.

Wie ich später beobachtete, war diese Schule ausgerichtet für körperlich behinderte Schüler*innen und Lehrer*innen. Hier keine Fehlanzeige, weil Bewusstsein. Bei Lehrkräften und Mitschüler*innen, die mich bei Anfällen nicht alleine ließen (wie es mal eine Lehrerin an der vorigen Schule tat), sondern für mich da waren. Ich bestand mein Abitur und wollte an die Universität. Auch wenn mir von vielen Seiten angeraten wurde, eine Ausbildung zu machen. Diese ist durch die praktischen Einsätze in Betrieben u.ä. mit Anfällen schwerer umzusetzen, da Azubis schon sehr früh Teil der Ausbildungsstelle werden. Der Rat erschien mir kontraintuitiv und unsinnig. Heute würde ich sagen: diskriminierend. Denn dieser Rat implizierte wohl eher, dass mich die Erkrankung auf Grund intellektueller Fähigkeiten nicht zum Studium befähigt. Ich stelle auch in Frage, dass für Ausbildungen per se ein geringerer Intellekt (was auch immer das genau sein soll) gebraucht wird. Allerdings ist das eine weit verbreitete Annahme in akademischen Kreisen, daher werte ich diesen Rat als diskriminierend hinsichtlich meiner Behinderung und darüber hinaus als klassistisch.

Ich stellte bei meinen Uni Bewerbungen einen Härtefall Antrag, unter anderem, weil ich es mit so miserablen Noten schwer hatte, einen Platz zu bekommen. An einer Universität stellte ich diesen mit Verweis darauf, dass ich in derselben Stadt eine spezielle Behandlung erhielt, die bundesweit damals kaum angeboten wurde. Ich brauchte sie, weil die Medikamente nicht anschlugen. Ich erhielt den Studienplatz und konnte mich zunehmend in den Inhalten der Studiengänge als Person auch wiederfinden. Die Anfälle wurden nicht weniger, aber es war normal für mich und ich versuchte es in meinen Alltag zu integrieren. Ich versuchte es auch in die kurz vorher erlassenen Studienverordnungen, den Bachelor Reformen, zu integrieren, die in der Praxis bedeuteten, dass es den Studierenden nur zweimal im Semester erlaubt war, zu fehlen. Ich kippte ca. einmal die Woche um. „Das könnte knapp werden“, dachte ich und wollte mich wieder verständlich machen und ging auf eine Dozentin zu.  In ihrem Seminar fehlte ich gleich zu Beginn, da ich in der Notaufnahme lag, nachdem ich auf dem Weg zur Universität wieder ohnmächtig wurde. Aus irgendeinem Grund dachte ich, dass es an der Universität anders zuging, dass einem da mit Respekt, Verstand und Verständnis begegnet wird. Ich wollte um Verständnis bitten, dass ich vielleicht öfter fehlen würde, mich aber die Anfälle nicht davon abhalten, die Inhalte eigenständig nachzuholen. Ich solle mir überlegen, ob ich studieren kann. Das war die Antwort. Sie nahm später diese Aussage zurück, mit der Begründung, dass sie nicht wollte, dass die umstehenden Studierenden mitbekommen, dass sie Verständnis für meine Situation habe. Mir fehlt das Verständnis für diese Aussage. Ich entschloss mich dazu, meine Situation nicht weiter zu thematisieren. Was für alle Beteiligten schade ist, denn das darüber Reden schafft Bewusstsein dafür, wie viele Menschen in solchen und ähnlichen Situationen sind. Wie normal das ist für die Betroffenen selbst und für jede Gesellschaft. Und wie verdammt normal es sein sollte, dass Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen studieren, lernen, eine Ausbildung machen und Teil von allem sind.

Mehr als 60 Personen mit und ohne Behinderungen nutzten den Tag der offenen Tür im Bundesministerium für Gesundheit, um vor und im Ministerum gegen den Gesetzentwurf "Rehabilitations- und Intensivpflegestärkungsgesetz". von Jens Spahn zu protestieren.

Rechtliche Barrieren verhindern die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Arne Frankenstein schreibt über rechtliche Barrieren zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Dabei geht er zunächst auf den rechtlichen Teilhabebegriff der UN-BRK und des SGB IX ein und zieht eine Bilanz. Anhand dreier Gesetzesentwürfe aus dem Bundesgesundheitsministerium zur Intensivpflege zeigt er die Erschwerung gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf. Schließlich skizziert er einige Veränderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge.

Wenn wir von gesellschaftlicher Teilhabe sprechen, dann meinen wir damit das anerkannte Ziel, Menschen nicht von ihrer Umwelt auszuschließen, sondern ihnen zu dieser Umwelt umfassenden Zugang zu gewähren und ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, in ihr gleichberechtigt von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Die Möglichkeit zur Teilhabe ist für jeden Menschen wichtig. Besonders bedeutsam ist sie, wenn Menschen aufgrund bestimmter Umstände besonders gefährdet sind, in ihrer Teilhabe eingeschränkt zu sein oder wenn eine Teilhabeeinschränkung bereits eingetreten ist.

Mehr als 60 Personen mit und ohne Behinderungen nutzten den Tag der offenen Tür im Bundesministerium für Gesundheit, um vor und im Ministerum gegen den Gesetzentwurf "Rehabilitations- und Intensivpflegestärkungsgesetz". von Jens Spahn zu protestieren.
Anna Spindelndreier / Gesellschaftsbilder.de

Zu diesem Personenkreis zählen auch Menschen mit Behinderungen. Teilhabe ist folgerichtig ein Schlüsselbegriff im Recht behinderter Menschen. Sie wird im deutschen Sozialrecht als Ziel in § 1 SGB IX genannt, in der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 3 lit. c UN-BRK) stellt sie einen allgemeinen Grundsatz dar. Auch bei der Frage, wer nach dem Verständnis des SGB IX und der UN-BRK behindert ist, kommt es auf den Begriff der Teilhabe an. Liegt eine Beeinträchtigung vor und führt diese in Wechselwirkung mit Barrieren der Umwelt zu einer individuellen Teilhabeeinschränkung, dann ist diese Person im Sinne beider Regelwerke behindert.

Teilhabe nach der UN-BRK

Ob man teilhaben kann, bestimmt sich in der UN-BRK danach, ob man die Rechte, die allen Menschen zustehen und die deshalb Menschenrechte genannt werden, nicht nur formal besitzt, sondern diese auch in vollem Umfang in der Gesellschaft ausüben kann. Die UN-BRK schneidet deshalb die bestehenden Menschenrechte auf die Situation von behinderten Menschen zu. Diese Situation ist durch den historischen Umgang im Recht und in der Gesellschaft geprägt. Behinderte Menschen waren im Nationalsozialismus Opfer von Missbrauch, Zwangssterilisation und Mord, nach dem Krieg waren sie zunächst Objekt der Kriegsopferversorgung, nach der Abkehr vom Primat der Kriegsfolgenbewältigung weitgehend Objekt von Fürsorge. Ihr Leben spielte sich überwiegend in Sonderwelten ab. Viele wuchsen in einer Einrichtung auf, arbeiteten in einer Werkstatt und wurden auf einem einrichtungseigenen Friedhof begraben. Erst später setzte sich, auch befördert durch die Forderungen der autonomen Behindertenbewegung, das Bewusstsein durch, dass Menschen mit Behinderungen Inhaber von Menschenrechten sind und es ihnen umfassend ermöglicht werden muss, diese gleichberechtigt auszuüben.

Um den besonderen Risiken zu begegnen, denen behinderte Menschen also fortwährend ausgesetzt waren und auch heute noch sind, benennt die UN-BRK besondere Bedingungen, die geschaffen werden müssen, um die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten. Für das Menschenrecht auf selbstbestimmte Lebensführung aus Art. 19 UN-BRK formuliert die Konvention zum Beispiel die Notwendigkeit, Unterstützungsstrukturen wie die persönliche Assistenz zu schaffen und Angebote der Daseinsvorsorge im Quartier insgesamt barrierefrei und diskriminierungsfrei zu gestalten, damit das Leben dort gleichberechtigt stattfinden kann. Daneben stellt sie klar, dass die Verpflichtung, in einer besonderen Wohnform zu leben, konventionswidrig ist.

Teilhabe ist eine Querschnittsaufgabe

Übergeordnet macht die UN-BRK deutlich, dass Teilhabe nicht allein auf das System der Behindertenhilfe begrenzt ist, sondern eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe ist, die ein höchstes Maß an Teilhabe und Selbstbestimmung zum Ziel hat. Dieses disability mainstreaming ist in Politik und Verwaltung bislang noch nicht hinreichend verankert. Es ist aber in den Umsetzungspflichten der UN-BRK vorausgesetzt. Diese fordern effektive Bemühungen um eine konventionsgemäße Auslegung und Anwendung des gesamten Rechts.

Die Gewährleistung von Inklusion und Teilhabe stellt in ihrer Abkehr von der Fürsorge und ihrer Hinwendung zu Menschenrechten und Selbstbestimmung einen Prozess dar. Dieser Prozess stellt große Anforderungen an alle Akteur*innen, denn das konventionsrechtliche Verständnis von Teilhabe muss zu mehr führen als der Neuprägung des Begriffes Teilhabe in den bestehenden Strukturen. Teilhabe im Sinne der Konvention meint einen strukturellen Wandel.

Richtig war vor diesem Hintergrund, auf unterschiedlichen Ebenen der Staatsorganisation zunächst Maßnahmenpläne zu initiieren, um offensichtliche Teilhabehindernisse in Recht und Praxis zu beheben. Hierzu gehören der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK oder die entsprechenden Aktionspläne der Länder und einiger Kommunen. Mitgedacht wurde dabei, Menschen mit Behinderungen als Expert*innen in eigener Sache zu beteiligen und an entscheidender Stelle Teilhabebeiräte und Behindertenbeauftragte zu installieren, die die Gestaltung dieses Prozesses als Akteure von Beginn an mitgestalteten.

Gemischte Bilanz nach elf Jahren UN-BRK

Elf Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK in Deutschland sind wir mit der Umsetzung von Teilhabe in Verzug. Dass die bisherigen Veränderungen erst den Anfang einer Entwicklung darstellen und in vielen Lebensbereichen sichtbare Erfolge noch ausstehen, kann mit Zahlen belegt werden. Nimmt man das Wohnen als Beispiel, lebten im Jahr 2017 im Bundesdurchschnitt mehr Menschen mit Behinderungen in stationären Wohneinrichtungen als 2009. Die Gründe hierfür sind vielfältig, das Ergebnis steht indes im klaren Widerspruch zu den Zielrichtungen der Konvention. Eine Analyse legt nahe, dass es zum einen an einer akteur*innenübergreifenden Strategie für die gebotene Deinstitutionalisierung mangelt. Darüber hinaus bestehen zugleich rechtliche Regelungen fort oder werden gar neu geschaffen, die das bestehende System eher absichern als öffnen.

Dass diese Hindernisse oft rechtlicher Natur sind, sollte positiv stimmen, denn Recht ist veränderbar. Im Recht verkörpert sich grundsätzlich ein Status Quo. Es ist Ausdruck seiner Zeit und daher gleichsam historisch gewachsen und zukunftsoffen. Mit Blick auf die Belange von Menschen mit Behinderungen muss das heißen, Normen künftig noch mehr als bisher unter Bezugnahme auf die menschenrechtlichen Vorgaben der Konvention systematisch auf den Prüfstand zu stellen und zu ändern.

Intensivpflegestärkungsgesetz (IPReG) aus dem Bundesgesundheitsministerium

Drei aktuelle Gesetzesentwürfe aus dem Bundesgesundheitsministerium, die sich nacheinander mit der Intensivpflege befasst haben, zeigen indes, dass mit Blick auf die selbstbestimmte Lebensführung nicht nur keine Fortschritte erzielt werden. Sie zeigen vielmehr, wie sehr die Teilhabe an der Gesellschaft für Menschen mit sehr hohem Hilfebedarf aus finanziellen Gründen weiter unter Druck geraten kann.

Kern von Änderungsbemühungen hätte schon seit langem sein müssen, das bestehende Teilhabedefizit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mit Blick auf das SGB IX und die UN-BRK zu überwinden. Diesem eindeutigen Auftrag zum Trotz hatte das Bundesgesundheitsministerium zunächst versucht, für Menschen mit besonders hohem Bedarf an Behandlungspflege eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung zur Regel zu machen. Nach massiven Protesten der Behindertenbewegung wurde der Entwurf geändert und unter Rückgriff auf eine konventionsrechtlich problematische und handwerklich schlecht gemachte Regelung im Eingliederungshilferecht (§ 104 SGB IX) eine Mehrkostenregelung vorgeschlagen, nach der die Kosten einer ambulanten Versorgung solange getragen werden, wie sie die Kosten einer stationären nicht unverhältnismäßig übersteigen.

In dem neuesten, gerade veröffentlichten dritten Entwurf ändert das Bundesgesundheitsministerium den Entwurf nun erneut deutlich ab. Bereits die Zielsetzung, „die besonderen Bedarfe intensivpflegebedürftiger Versicherter angemessen zu berücksichtigen“, macht jedoch deutlich, dass es weder um Bedarfsdeckung noch um Teilhabeorientierung geht, sondern um wirtschaftliche Aspekte. Der Entwurf kalkuliert insoweit auch „durch Verbesserungen der Qualität im Bereich der außerklinischen Intensivpflege verbunden mit einer zu erwartenden Steigerung der Leistungserbringung in vollstationären Pflegeeinrichtungen“ mit Einsparungen in einem niedrigen bis mittleren dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr.

Diese Einsparungen werden durch komplizierte Regelungen erreicht, die auf den ersten Blick weniger einschneidend zu sein scheinen wie die Regelungen der von vielen kritisierten Vorentwürfe, aber dennoch vor dem Hintergrund einer teilhabeorientierten Pflege abzulehnen sind: so soll künftig der Medizinische Dienst prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung in der eigenen Wohnung tatsächlich und dauerhaft auch bei denjenigen Personen sichergestellt werden kann, die einen so hohen Bedarf an Behandlungspflege haben, dass die ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft erforderlich ist. Hierunter fallen zum Beispiel Menschen, die rund um die Uhr beatmet werden.

Dem Medizinischen Dienst würde somit die Aufgabe zugewiesen, über die Teilhabe von Menschen mit besonders hohem Pflegebedarf und der Ausübung ihres Menschenrechts auf selbstbestimmte Lebensführung zu entscheiden. Aufgrund der klaren Ausrichtung an medizinisch-pflegerischen Fragen, mit denen der Medizinische Dienst bislang befasst ist, ist diese Regelung aus Teilhabegesichtspunkten problematisch. Die Wahrscheinlichkeit, bei medizinischen Zweifeln nicht nur eine Sicherstellung der Versorgung zu verneinen, sondern der Verweisung in eine stationäre Einrichtung das Wort zu reden, erscheint groß. Dass gerade dem Personenkreis derjenigen Menschen, die auf Intensivpflege angewiesen sind, eine aufwändige Auseinandersetzung über ihren Wohnort zugemutet werden soll, muss dabei als besonders sachwidrig angesehen werden.

Auch die unterschiedlichen Kostenbeteiligungen, denen Menschen mit besonders hohem Bedarf an Intensivpflege nach dem neuen Entwurf ausgesetzt sein sollen, könnte dazu führen, dass sich dieser Personenkreis gegen die Versorgung in der eigenen Wohnung entscheiden muss: Für stationär lebende Leistungsberechtigte beträgt die Zuzahlung nach dem Entwurf 280 Euro im Kalenderjahr, für diejenigen, die zu Hause gepflegt werden, können die Kosten bis zur Belastungsgrenze nach § 62 SGB V steigen, was mehrere Tausend Euro mehr pro Jahr ausmachen kann.

Was muss sich ändern?
Das Beispiel der Intensivpflege belegt zum einen, dass ein einheitliches und menschenrechtsbasiertes Verständnis von Teilhabe nicht oder nur unzureichend zugrunde gelegt wird und zum anderen, dass die Rechtssetzung keiner inhaltlichen Umsetzungsstrategie im Sinne eines disability mainstreamings folgt. Beides führt dazu, dass die Vorgaben noch zu sehr im Klein-Klein verhandelt werden und den Weg in eine inklusive Gesellschaft erschweren. Das gilt umso mehr dann, wenn ein Mehr an Teilhabe zu einem größeren Einsatz von finanziellen Mitteln führt.

Mehr als 60 Personen mit und ohne Behinderungen nutzten den Tag der offenen Tür im Bundesministerium für Gesundheit, um vor und im Ministerum gegen den Gesetzentwurf "Rehabilitations- und Intensivpflegestärkungsgesetz". von Jens Spahn zu protestieren.
Anna Spindelndreier | Gesellschaftsbilder.de

In der zweiten Dekade nach Inkrafttreten der UN-BRK braucht es deshalb weitere strukturelle und inhaltliche Veränderungen, um zum einen alte rechtliche Barrieren abzubauen und keine neuen entstehen zu lassen. Entscheidend ist, dass die Umsetzungspraxis in allen Bereichen abgesichert wird. Dafür braucht es eine Politik, die diese Aufgabe zu ihrer macht: Nicht nur in Aktionsplänen, sondern immer. In den Ressorts braucht es menschenrechtlich geschulte Querschnittsbeauftragte zu diesem Thema, die sowohl die Rechtssetzung als auch die Rechtsdurchsetzung im Blick haben. Nur dann können ressortübergreifende Fragestellungen zügig geklärt, mit klarer Haltung vertreten und in demokratischen Verständigungsprozessen mit allen Akteur*innen zu Lösungen geführt werden, die das deutsche Recht und die Gewährleistungsgehalte der UN-BRK harmonisieren. Diese bilden den Referenzrahmen, zu deren Überwachung nicht nur die Rechtswissenschaft berufen ist. Die menschenrechtsbasierte Weiterentwicklung von gesellschaftlicher Teilhabe ist die Aufgabe aller mit Behinderung befasster Disziplinen, auch über die jeweiligen Grenzen hinweg.

Zum Autor: Arne Frankenstein (Ass. iur.) ist freiberuflicher Autor, Referent und Gutachter zum Recht behinderter Menschen. Er ist Lehrbeauftragter am Fachbereich Sozialwesen der Hochschule Fulda und forscht an der Universität Kassel zu den Rechtswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Seinen Forschungsschwerpunkt bildet zurzeit das Menschenrecht auf selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen aus Art 19 UN-BRK.

Teilhabe?!

(von Clara Overweg und Anne Piezunka/ Februar 2020) Der Teilhabebegriff erfreute sich insbesondere in den letzten Jahren in der Politik großer Beliebtheit: Seit 2016 gibt es das neue Bundesteilhabegesetz [1]. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bereits den zweiten Teilhabebericht veröffentlicht und vor kurzem wurden die ersten Zwischenergebnisse der Teilhabe-Studie präsentiert.

Der Teilhabebegriff ist dabei überwiegend positiv konnotiert (z.B. Bartelheimer 2007:5; Dietrich 2017). Häufig bleibt jedoch unklar, was genau unter Teilhabe verstanden wird (vgl.  Wansing 2006:17; siehe auch Bartelheimer 2007). Zum einen wird der Begriff synonym mit anderen Begriffen wie „Inklusion“ und „Partizipation“ verwendet.  In Bezug auf eine Begriffserklärung hilft dies allerdings nur wenig weiter, da es im deutschsprachigen Raum auch keine einheitliche Definition des Partizipations- oder Inklusionsbegriffs gibt (z.B. Piezunka, Schaffus, Grosche 2017). Zum anderen wird Teilhabe auch als Gegenbegriff zu Diskriminierung und Ausgrenzung verwendet (z.B. Bartelheimer 2007). Während jedoch recht große Einigkeit darüber herrscht, was Teilhabe nicht ist, lässt ein solches Verständnis immer noch Raum für verschiedenste Interpretationen und Definitionen des Konzepts.

In diesem Zusammenhang stellen wir uns die Frage: wodurch kennzeichnet sich der Teilhabebegriff? Im Folgenden greifen wir verschiedene Aspekte des Konzepts auf, um damit die Komplexität des Teilhabebegriffs deutlich machen.

Zugehörigkeit und individuelle Lebensführung

Bei der Auseinandersetzung mit dem Teilhabebegriff wird häufig auf unterschiedliche theoretische Zugriffe verwiesen, z.B. der Systemtheorie nach Luhmann, den theoretischen Überlegungen von Robert Castel sowie dem Capability-Ansatz von Sen und Nussbaum.

Peter Bartelheimer – den Capability – Ansatz aufgreifend – argumentiert, dass mit dem Teilhabebegriff eine bestimmte Perspektive auf das Individuum und Gesellschaft einhergeht: „Von Teilhabe zu sprechen, signalisiert zunächst einmal, dass man die Systemebene, die Vogelperspektive auf Gesellschaft verlässt und auf der Individualebene danach fragt, <wer sich auf welche Weise dem <gesellschaftlich Ganzen> zugehörig fühlt> (Bude/Lantermann2006:234 zit. In Bartelheimer 2017). Eine ähnliche Formulierung findet sich in der deutschsprachigen Übersetzung der „International Classification of Functioning, Disability and Health“, die von der Weltgesundheitsorganisation herausgegeben wird (vgl. Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information 2005). Dort wird Teilhabe als das „Einbezogensein in eine Lebenssituation“ (S. 16) definiert (siehe auch {Rudolf 2017:13). Die Frage der Zugehörigkeit spielt demnach in vielen Definitionen von Teilhabe eine zentrale Rolle. Hier lohnt es sich im Hinterkopf zu behalten, dass Zugehörigkeit immer eine Referenz erfordert – sie erfordert beispielsweise eine Gruppe oder Gesellschaft, der sich das Individuum anschließen kann. Das bedeutet auch, dass sich das Individuum unter Umständen z.B. Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes unterwerfen muss, um teilhaben zu können.

Unter anderem Gudrun Wansing macht hier aber deutlich, dass es beim Teilhabebegriff um mehr geht als „dabei zu sein“, sondern zugleich auch um die „Freisetzung des Subjekts“ (Wansing 2006:191) bzw. „die Herstellung und Aufrechterhaltung einer individuellen Lebensführung“ (ebd.:191). Diesen zweiten Aspekt der Identitätsentwicklung greift auch Beate Rudolfs auf: „Teilhabe bedeutet also die Möglichkeit, ein nach eigenen Vorstellungen erfülltes Leben zu leben, indem man in selbst gewählten Lebensbereichen mit anderen Menschen als Gleiche_r zusammen ist und sich an wesentlichen, das eigene Leben betreffenden Entscheidungen beteiligt“ (Rudolf 2017).

Der Teilhabebegriff beherbergt zwei Ideen – zum einen die der Zugehörigkeit zu einer (oftmals nicht definierten) Gesellschaft oder Gruppe und zum anderen die Idee der freien Entscheidung über die individuelle Lebensführung. Die Vereinbarkeit der beiden Ideen innerhalb eines Begriffes ist zumindest diskutabel. Es stellt sich das Problem dar, dass gesellschaftliche Rahmenbedingungen Zugehörigkeit zum Teil nur zulassen, wenn individuelle Entfaltung zurückgestellt wird (wie in unserem Arbeitsmarktbeispiel). In diesem Szenario widerspricht Teilhabe als Zugehörigkeit also der Teilhabe als Entscheidungsmacht. Das Beispiel macht deutlich, dass Teilhabe immer auch im Kontext der gesamten Gesellschaft gesehen werden muss. Wir müssen uns also fragen, inwieweit gesellschaftliche Strukturen es ermöglichen, dass Individuen sich zugehörig fühlen können und gleichzeitig im Ausleben ihrer individuellen Lebensführung bestärkt und ermächtigt werden.

Mehrdimensionalität des Teilhabebegriffs

Wenn von Teilhabe gesprochen wird, ist es darüber hinaus von Relevanz, alle individuellen und gesellschaftlichen Ebenen mitzudenken. In diesem Zusammenhang betont Bartelheimer die Mehrdimensionalität des Konzepts: „Teilhabe beschreibt kein einfaches <Drinnen> oder <Draußen“ (..) Es geht vielmehr darum, Abstufungen ungleicher Teilhabe zu unterscheiden“ (Bartelheimer 2007:8). So kann zwischen verschiedenen Formen bzw. Bereichen unterschieden werden, z.B. Arbeitsmarkt, Kultur oder Bildung (siehe auch Dietrich 2017:29). Die einzelnen Bereiche oder Bezugssysteme interagieren miteinander und können daher nicht getrennt betrachtet werden: Teilhabe wird beispielsweise auf dem Arbeitsmarkt häufig als Voraussetzung gesehen, um die finanziellen Möglichkeiten zu haben, an anderen Bezugssystemen, z.B. Freizeit teilzunehmen (vgl. ebd.: 30). Des Weiteren kann auch historisch und räumlich variieren, was unter Teilhabe verstanden wird. Teilhabe ist ein wandelbarer Begriff, dessen Bedeutung immer neu sozial verhandelt werden kann.

Teilhabe bezieht demnach mehrere Ebenen – individuelle und gesellschaftliche – und verschiedene Teilbereiche – Kultur, Arbeit, Bildung – mit ein. Hierbei stellt sich die Frage von individueller Lebensführung vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Strukturen in allen Bereichen: so muss man sich im Kontext des Arbeitsmarkts zum Beispiel die Frage stellen, inwiefern die Idee einer „individuellen Lebensführung“ mit Mindeststandards von Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt vereinbar ist.

Wer entscheidet, wann Teilhabe gegeben ist?

Wenn im öffentlichen Diskurs von Teilhabe gesprochen wird, geschieht dies häufig mit einem normativen Anspruch: Je mehr Teilhabe, desto besser. Hierbei bleibt allerdings unklar, ab wann „Teilhabe“ erreicht ist. In diesem Artikel geht es uns weniger darum, eine universell anwendbare Definition guter Teilhabe vorzulegen. Vielmehr wollen wir die Aufmerksamkeit darauf lenken, dass es von zentraler Bedeutung ist, wer darüber entscheidet, wann Teilhabe gelungen ist.

Zunächst werden, um die Teilhabe verschiedener benachteiligter Gruppen zu gewährleisten, auf politischer Ebene verschiedene Maßnahmen getroffen, z.B. Sozialhilfeleistungen, Frauenquote, usw. Die daraus resultierenden rechtlichen Vorgaben sind für die Teilhabemöglichkeiten von zentraler Bedeutung, weil sie zum Beispiel ausschlaggebend dafür sind, dass konkrete Maßnahmen wie Sozialhilfeleistungen getroffen werden. Hier sind es rechtliche Vorgaben, die definieren, welche Teilhabe zu gewährleisten ist.

Einen anderen bzw. ergänzenden Ansatz verfolgt Kubek in ihrer Arbeit, in der sie Menschen mit geistiger Behinderung danach fragt, wie sie Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt definieren und hierbei konkrete Indikatoren herausarbeitet, z.B. Identifikation mit der Tätigkeit, Work-Life-Balance und die Akzeptanz durch andere Mitarbeiter_innen (vgl. Kubek 2012:258). Hier steht also die Perspektive von Menschen, deren Teilhabe in Gefahr ist, im Mittelpunkt. Das ist aus zwei Gründen von zentraler Bedeutung. Zum einen bedeutet das Verständnis von Teilhabe als Entfaltung, dass zunächst einmal vielfältige Lebensentwürfe in den Blick genommen und sichtbar gemacht werden müssen. Zweitens haben Betroffene auf der Ebene von Teilhabe als Zugehörigkeit einen anderen Blick darauf, welche Strukturen diese verhindern. So argumentiert Aleksander Knauerhase, Autor und Aktivist mit Autismus:  „Barrieren kann man eben nur dann benennen und auch versuchen abzubauen, wenn man selbst darauf stößt. […] Hier ist es unabdingbar eben die Menschen zu fragen, die es betrifft“ (Rehacare Magazin, 2016). Die Idee, dass Mitglieder marginalisierter Gruppen mehr Einblick in diskriminierende Strukturen und Praktiken haben, ist keinesfalls neu und nicht wird nicht nur im Kontext von Behinderung von Betroffenen immer wieder hervorgehoben. Viel zu lernen ist hier zum Beispiel von der kritischen Weißseinsforschung, die auf die Problematik verweist, dass rassistische Diskriminierung als Kategorie für weiße Menschen meist unsichtbar bleibt und so keine Beachtung findet (vgl. Morrison 1994).  

Daran anknüpfend stellt sich letztlich noch die Frage, wessen Recht auf Teilhabe in Gefahr ist. Überwiegend werden bei der Frage nach Teilhabe Menschen mit diagnostizierter Behinderung oder Menschen mit niedrigem sozioökonomischem Status in den Blick genommen. Der Sammelband von Diehl et al. (2017) macht jedoch deutlich, dass auch die Teilhabe von anderen Gruppen in Gefahr ist, z.B. ältere Menschen (vgl. Vogel, Simonsson, Tesch-Römer 2017); Frauen (vgl. Allmendinger 2017); Intergeschlechtliche Personen (vgl. Ghattas, Sabisch 2017) oder Menschen mit Fluchterfahrung. In diesem Sinne kann es allein deshalb schon keine universell gültige Definition guter Teilhabe geben, weil Lebenslagen und –ideale der betroffenen Menschen vielfältig sind.

Literaturverzeichnis

Allmendinger, J. (2017): Geschlechtergerechtigkeit: Zur Teilhabe von Frauen und Männern in Deutschland. In: Diehl, E. (Hrsg.): Teilhabe für alle ?! Lebensrealitäten zwischen Diskriminierung und Partizipation. Bonn, 130–157.

Bartelheimer, P. (2007): Politik der Teilhabe. Ein soziologischer Beipackzettel.

Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (2005): Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit.

Diehl, E. (Hrsg.) (2017): Teilhabe für alle ?! Lebensrealitäten zwischen Diskriminierung und Partizipation. Bonn.

Dietrich, C. (2017): Teilhaben – Teil sein – Anteil nehmen. Anthropologische Argumente der Zugehörigkeit. In: Miethe, I., Tervooren, A., & Ricken, N. (Hrsg.): Bildung und Teilhabe. Zwischen Inklusionsforderung und Exklusionsdrohung. Wiesbaden, 29-45.

Ghattas, D. C. & Sabisch, K. (2017): Mehr als <Mann> und <Frau> – Menschenrechte und Teilhabe intergeschlechtlicher Personen in Deutschland. In: Diehl, E. (Hrsg.): Teilhabe für alle ?! Lebensrealitäten zwischen Diskriminierung und Partizipation. Bonn, 158–179.

Kubek, V. (2012): Humanität beruflicher Teilhabe im Zeichen der Inklusion. Kriterien für die Qualität der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Wiesbaden.

Morrison, T. (1994): Im Dunkeln spielen: weisse Kultur und literarische Imagination: Essays. Reinbek bei Hamburg.

Piezunka, A., Schaffus, T. & Grosche, M. (2017): Vier Definitionen von schulischer Inklusion und ihr konsensueller Kern. Ergebnisse von Experteninterviews mit Inklusionsforschenden, In: Unterrichtswissenschaft, H. 4, 207–222.

Rehacare Magazin (2016): “Experten gibt es genug, aber gehört werden die wenigsten”: Interview mit Aleksander Knauerhase vom 01.12.2016, zuletzt abgerufen 13.02.20 unter https://www.rehacare.de/de/Archiv/Themen_des_Monats/Themen_des_Monats_2016/Dezember_2016_Experten_in_eigener_Sache/Experten_gibt_es_genug,_aber_geh%C3%B6rt_werden_die_wenigsten.

Reumschüssel-Wienert, C. (2017): Stichworte zum Begriff der Teilhabe und verwandte Konzepte.

Rudolf, B. (2017): Teilhabe als Menschenrecht – eine grundlegende Betrachtung. In: Diehl, E. (Hrsg.): Teilhabe für alle ?! Lebensrealitäten zwischen Diskriminierung und Partizipation. Bonn, 13–43.

Vogel, C., Simonsson, J. & Tesch-Römer, C. (2017): Teilhabe älterer Menschen. In: Diehl, E. (Hrsg.): Teilhabe für alle ?! Lebensrealitäten zwischen Diskriminierung und Partizipation. Bonn, 44–76.

Wansing, G. (2006): Teilhabe an der Gesellschaft. Menschen mit Behinderung zwischen Inklusion und Exklusion. Wiesbaden.


[1] Das Bundesteilhabegesetz wurde in den letzten Jahren häufig kritisiert, z.B. unter dem Hashtag „Nicht mein Gesetz“. Für mehr Informationen, siehe z.B. https://abilitywatch.de/die-10-groessten-maengel-des-entwurfs-zum-bundesteilhabegesetz/

Orchester probt Stück. Man sieht ein Klavier und andere Musikinstrumente.

Die Werkstatt Utopia stellt sich vor

Im kulturellen Bereich sind inklusive Strukturen, die Teilhabe ermöglichen, nur selten anzutreffen. Zu hoch sind oftmals finanzielle und künstlerische Barrieren für Menschen mit Behinderung oder Menschen mit geringem Einkommen. Der Verein Kulturleben möchte diese Barrieren hinter ich lassen – und macht sich mit der Werkstatt Utopia und ihrem inklusiven Utopia-Orchester auf den Weg, Kultur für alle zugänglich zu machen – sowohl vor als auch auf der Bühne. Miriam Kremer fokussiert in ihrem Beitrag Gelingensmomente aber auch Herausforderungen, mit denen sich das Team seit der Gründung des Orchesters konfrontiert sah.

Orchester probt Stück. Man sieht ein Klavier und andere Musikinstrumente.

Die Werkstatt Utopia ist ein Projekt des Vereins KulturLeben Berlin, der seit neun Jahren freie Kulturplätze kostenlos an Menschen mit geringem Einkommen vermittelt
und sich für die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderung engagiert.

In der Werkstatt Utopia können Menschen mit und ohne Beeinträchtigung in
einem inklusiven Orchester oder in Workshops ihrer musikalischen Leidenschaft nachgehen, ohne dass die Behinderung im Zentrum steht. Die Werkstatt Utopia begreift sich nicht als „Behindertenprojekt“, sie richtet sich an MusikerInnen und Musikinteressierte, die eben auch eine Behinderung haben können. Nicht die Behinderung, sondern die Musik ist das verbindende Element und das Medium,
über das sich die Mitglieder als Gruppe ausdrücken.

Die Werkstatt Utopia schließt eine wichtige Lücke, denn obgleich in Berlin und bundesweit eine vielfältige Szene an klassischen Laienorchestern existiert, gab es bislang kein inklusives Orchester, das Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringt. Laienorchester sind auf Mitglieder mit Behinderung nicht eingestellt, haben schlichtweg keine Erfahrung, wie man z.B. MuskerInnen in
die Probenarbeit einbeziehen kann, die in ihrer Mobilität stark eingeschränkt
sind oder eine kognitive Beeinträchtigung haben. Es gab und gibt leider immer
noch zu wenig Berührungspunkte. Das möchte die Werkstatt Utopia ändern.

Seit Mai 2018 wird das Projekt von der Aktion Mensch gefördert. Projektleiter ist
der Dirigent Mariano Domingo, die Schirmherrschaft übernahm Kultursenator Dr. Klaus Lederer.

Ehrgeizige Pläne

In Einrichtungen der Behindertenhilfe gibt es zwar zahlreiche gute musikalische Angebote, die aber meist in der Einrichtung selbst stattfinden. Aus nachvollzieh-baren Gründen, denn Assistenzen und Barrierefreiheit können vor Ort am besten gewährleistet werden. Viele Menschen, die in Einrichtungen leben, haben aber ein großes Bedürfnis danach, kulturelle Aktivitäten auch außerhalb des gewohnten Umfeldes zu erleben und unabhängig von der Behinderung andere Gleichgesinnte kennenzulernen.

Von Anfang an stand daher fest, dass das musikalische Geschehen der Werkstatt Utopia nicht in einer Behinderteneinrichtung stattfinden sollte, sondern an einem externen Ort. Darüber hinaus sollte die Musik über öffentliche Konzerte in die Mitte der Gesellschaft getragen werden, wie es andere Laienensemble eben auch tun.

Bereits kurz nach dem Projektstart im Mai 2018 plante das Projektteam den ersten Auftritt des inklusiven Utopia Orchesters. Das Konzert sollte am 3. Dezember 2018 stattfinden, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung. Ein ehrgeiziges Vorhaben, denn neben dem Aufbau des Orchesters musste in kurzer Zeit ein barrierefreier Probenraum und Konzertort gefunden werden. Beides gelang!
Bis heute nutzt die Werkstatt Utopia einen Übungsraum im Stadtschloss Moabit – Nachbarschaftshaus Rostocker Straße.

MusikerInnen gesucht!

Die Suche nach MusikerInnen mit Behinderung erwies sich trotz intensiver Öffentlichkeitsarbeit zunächst als schwierig. Über eine freiwillige Mitarbeiterin KulturLeben Berlins kam Anfang Juli 2018 eine blinde Pianistin zur Werkstatt Utopia, die weitere MusikerInnen aus ihrem Netzwerk mitbrachte. Der Grundstein war gelegt! Eine Pressekonferenz im Musikinstrumenten-Museum Berlin öffnete dem Projekt die Tür zu einer breiteren Öffentlichkeit. Weitere MusikerInnen mit und
ohne Beeinträchtigung kamen hinzu. Nach drei Monaten bestand das Utopia Orchester aus 35 Mitgliedern – Ein Drittel von ihnen hat eine sichtbare oder unsichtbare Behinderung.

Probenorganisation mit Umsicht

Ab Oktober 2018 fanden in Vorbereitung auf das erste Konzert regelmäßige Proben statt. Um den Probenablauf für alle angenehm zu gestalten, musste das Utopia-Team
die individuellen Fähigkeiten und Assistenzbedarfe der Mitglieder genau kennen:

So galt es z.B. die Ankunft von vier RollstuhlfahrerInnen zeitlich einzuplanen, die
den Probenraum über einen Treppenlift erreichen. Die beiden blinden MusikerInnen erhielten Aufnahmen ihrer Einzelstimmen, anhand derer sie ihren Part einstudierten.
Probenpläne mussten rechtzeitig kommuniziert werden, um Transporte und Begleitdienste organisieren zu können.

Das Konzertprogramm stellte Mariano Domingo gemäß der musikalischen Besetzung zusammen. Da es zwei Saxophonistinnen gab, wurde ein Stück mit entsprechendem Part ausgewählt. Ähnlich war es mit Stücken für Piano solo, Mundharmonika solo, Singstimme oder für die Schlagzeuggruppe. Neben klassischen Werken standen auch Eigenkompositionen der Orchestermitglieder auf dem Programm.

Schritt in die Öffentlichkeit – Erste Konzerte

Am 3. Dezember 2018 gab das Utopia Orchester in der voll besetzten Heilige-Geist-Kirche Berlin-Moabit sein erstes Konzert. Unter der Leitung von Mariano Domingo überzeugten die MusikerInnen durch hohes musikalisches Niveau, Spielfreude und Leidenschaft. Das Publikum dankte es mit stehenden Ovationen.

Ein zweites Konzert fand am 30. April 2019 unter dem Titel „Utopia hat GRIPS – GRIPS hat Utopia“ im GRIPS Theater Berlin statt. Das GRIPS Theater war restlos ausgebucht und das Publikum inklusiv zusammengesetzt. So waren über 15 RollstuhlfahrerInnen der Einladung gefolgt – ein leider viel zu seltenes Bild in deutschen Konzerthäusern.

Auch von externen VeranstalterInnen wird die Werkstatt Utopia angefragt. So
gab es z.B. Auftritte bei der Verleihung des Paritätischen Preises für Frauen mit Behinderungen in Aktion (PIA) 2018 und bei der Gedenkstunde anlässlich des fünfjährigen Bestehens des Gedenk- und Informationsortes für die Opfer der national-sozialistischen “Euthanasie”-Morde. Dieses Interesse zeugt davon, wie einzigartig ein inklusives klassisches Musikprojekt in Deutschland noch ist.

Musizierlust und Experimentierfreude: Neue Formate für neue Zielgruppen

2019 liegt der Schwerpunkt der Werkstatt Utopia auf dem Ausbau praktischer Workshop-Formate für unterschiedliche Zielgruppen. Seit Januar 2019 können Interessierte in kleinen Ensembles Kammermusik machen oder sich in einer Jazz-Gruppe auszuprobieren.

Auf Wunsch der Mitglieder mit Beeinträchtigung wird das Thema „Musik und Behinderung“ in die Konzeption der Workshops miteinbezogen. Der Schwerpunkt liegt nie auf dem Defizitären, sondern auf der kreativen Entdeckung gestalterischer Aspekte und der Sensibiliserung für andere Formen musikalischer Wahrnehmung.

Für 2020 ist anlässlich des Beethoven-Jahres ein Konzert-Projekt in Vorbereitung, das die Vermittlung musikalischer Angebote an gehörlose Menschen mittels unterschied-licher Visualisierungsformen zum Ziel hat.

Utopia ist da wo man`s lebt

Seit dem Projektstart im Mai 2018 haben über 40 Musikbegeisterte den Weg zur Werkstatt Utopia gefunden. Die MusikerInnen wollen nicht nur spielen, sondern
die Werkstatt Utopia mit ihren künstlerischen Ideen, ihrer Kreativität und eigenen Kompositionen mitgestalten.

Dies zeigt, wie notwendig das Projekt ist. Die Werkstatt Utopia leistet nicht nur
einen Beitrag zur Förderung sozialer Gerechtigkeit und Diversität, sie bricht auch
eine Lanze für die aktive künstlerische Teilhabe von Menschen mit Behinderung
an klassischen musikalischen Angeboten in Berlin.

Werkstatt UtopiaEin Projekt des KulturLeben Berlin – Schlüssel zur Kultur e.V.

Mariano Domingo
Projektleiter
T 030 – 31 16 26 49
www.utopia.kulturleben-berlin.de
www.kulturleben-berlin.de

www.facebook.com/werkstattutopia/

Teilhabefragebogen von Johannes

Was ist für mich Teilhabe?

Teilhabe bedeutet für mich persönlich immer auch ein Stück Selbstbestimmung. Das Menschen für sich selbst entscheiden können. Teilhabe erkennt aber auch an, dass Menschengruppen sowohl explizit als auch durch unbenannte Machtverhältnisse ausgeschlossen werden. Deshalb bedeutet für mich Teilhabe auch eine aktive Veränderung gesellschaftlicher Verhältnisse durch Beteiligung betroffener Menschengruppen.

Wie ermögliche ich anderen Menschen Teilhabe?

Ich versuche in der Bildungsarbeit nicht lediglich einen weißen-mittelstands-Erfahrungshintergrund vorauszusetzen, sondern multiple Anknüpfungspunkte für unterschiedlichste Erfahrungen zu bieten. 

Gibt es Bereiche in meinem Leben, wo meine Möglichkeit der Teilhabe eingeschränkt sind. Und wenn ja, inwiefern?

Nein

In welchen Bereichen bin ich in Bezug auf Teilhabe möglicherweise privilegiert?

Gesamtgesellschaftlich bin ich als nicht behinderter weißer Cis-Mann wohl eindeutig privilegiert. 

Welche Maßnahme fällt mir spontan ein, die dazu führen würde, dass bestimmte Menschen mehr teilhaben können?

Bestimmte Programme finde ich wirklich kompliziert. Gerade Zugang zu Bildungsangeboten oder Kultur. Das Ziel bestimmten Gruppen den Zugang zu ermöglichen bleibt häufig in dem Verhältnis „Wir machen etwas für euch“ bzw. „Ihr sollt so werden wie wir“. Deshalb bräuchte es für mich zunächst eine ent-präkarisierung der meisten Jobs im Care-Bereich mit finanzieller und gesellschaftlicher Anerkennung. Weiterhin glaube ich, dass das Leistungsprinzip als gesellschaftliche Legitimierung von Ungleichheit überdacht und überwunden werden muss. Dazu muss sich eine Gesellschaft die Frage stellen wie sie leben möchte…  

Teilhabefragebogen von Cinnamon

Was ist für mich Teilhabe?

Teilhabe ist, wenn Menschen die Möglichkeit haben, ihr Leben nach ihren Vorstellungen aufzubauen und in der Gesellschaft mitzumachen. Sie ist eine Voraussetzung für die Gleichheit darin, trotz verschiedener Bedingungen dieselbe Chance zu erhalten, worin sich die Freiheit gründet, sich verschieden zu entscheiden und zu entwickeln ohne dabei Steine in den Weg gelegt zu bekommen. Teilhabe an etwas ist denen möglich, die können, wollen und gefragt werden – ist eine dieser Hürden nicht erfüllt, ist Teilhabe unmöglich.

Wie ermögliche ich anderen Menschen Teilhabe?

Ich kann versuchen, Leute einzuladen und anzusprechen und mir zugängliche Netzwerke durch Teilung zu mehren. Ich kann versuchen, Menschen die Möglichkeiten zu geben, teilnehmen zu können, z.B. durch barrierearme und einkommensneutrale Zugänge und verständliche und einbeziehende Sprache. Ich kann versuchen Anderen aufzuzeigen, inwiefern Teilhabe ihre Selbstwirksamkeit erhöht. Insgesamt denke ich, dass es notwendig ist, gesellschaftliche Verhältnisse derart zu ändern, dass Teilhabe allen möglich ist.

Gibt es Bereiche in meinem Leben, wo meine Möglichkeit der Teilhabe eingeschränkt sind. Und wenn ja, inwiefern?

Ja. Ich werde strukturell dann diskriminiert, wenn wesentliche Bauweisen des Staates, grundlegend verankerte oder von Eliten verbreitete Annahmen und Vorurteile in der Gesellschaft und Alltagshandeln in der Gesellschaft mich hindern mein Leben nach meinen Vorstellungen aufzubauen und in der Gesellschaft mitzumachen. Teilhabe ist da unmöglich, wo mir Netzwerke fehlen und Teilhabe ist da unmöglich, wo es jenseits meiner Vorstellungskraft liegt mich daran zu beteiligen oder mir anderes wichtiger ist.

Konkrete Beispiele hierfür sind: Ich, die ich transgender bin, wurde auf meinem Arbeitsweg auf Grund von Transfeindlichkeit körperlich angegriffen und bepöbelt, was mir nicht den gleichen sicheren Weg zur Arbeit ermöglicht. Im Gesundheitswesen verweigert mir meine Krankenkasse Leistungen. Ärztinnen und Ärzte stellen mir unangemessene Fragen, reden mich mit falschem Namen an und erzählen Anzügliches. Der Bundestag hat mit dem Transsexuellengesetz hohe Hürden eingezogen, die meine Selbstbestimmung in Frage stellen. Psychische Erkrankungen grenzen mich aus Teilen des Arbeitslebens aus und bringen mich zu einem Rückzug aus dem öffentlichen Leben. Insgesamt hindern mich diese Erfahrungen daran, mein Leben nach meinen Vorstellungen aufzubauen und in der gleichermaßen Gesellschaft mitzumachen. Ebenso wirken alltagsdiskriminierende Erfahrungen. Bei diesen Beispielen ist es in der Regel so, dass ich nicht mitmachen kann oder will, teilweise fehlen mir die Netzwerke.

In welchen Bereichen bin ich in Bezug auf Teilhabe möglicherweise privilegiert?

Ich verfüge über ein schwaches Mittelschichtseinkommen und ein Mittelschichtsvermögen. Auch bei vorübergehenden Geldsorgen habe ich also eine weiche Landung. Anschaffungen und ungeplante Ausgaben sind auffangbar. Ich habe einen Hochschulabschluss und habe daher einen guten Zugang zu Wissen und neues Wissen fällt mir leicht. Ich habe ein Netzwerk, dass mir zumindest ein soziales Netzwerk und Arbeit sichert. Ich bin mobil.

Welche Maßnahme fällt mir spontan ein, die dazu führen würde, dass bestimmte Menschen mehr teilhaben können?

Mir fällt ein: Bordsteine abzusenken und Menschen ohne deutschen Pass, die dauerhaft hier leben, das allgemeine Wahlrecht zu gewähren.

Weiterlesen: Teilhabefragebogen von Ungi12

Teilhabefragebogen von Ungi12

Was ist für mich Teilhabe?

Ich kenne den Begriff der Teilhabe aus dem Alltag und aus Diskussionen in der Philosophie. Im Alltag ist Teilhabe für mich die Frage, ob und inwiefern ein Mensch oder eine Gruppe Zugang hat zu Institutionen, (anderen) Gruppen, politischen Prozessen, gesellschaftlichen Diskussionen oder zu z.B. kulturellen, sozialen, sportlichen oder medizinischen Angeboten. Ich denke, dass einerseits jede*r verschiedene Möglichkeiten, Beschränkungen und Fähigkeiten oder Wirkungen auf andere hat, aber zugleich manche diese in besonderer Weise erfahren (müssen), weil sich mit ihren Möglichkeiten, Beschränkungen, Fähigkeiten und Wirkungen strukturelle Diskriminierung verbindet. Manchmal ist die Frage des Zugangs leider wortwörtlich: Wer kommt überhaupt rein in ein Gebäude, einen Bahnhof oder an einen Veranstaltungsort, weil Treppen, Schwellen oder zu engen Türen dies nicht verhindern? Manchmal ist es metaphorisch: Wie viel „Zugang“ erlauben die Aufenthaltsdokumente, das Sehrvermögen oder die Sprachfähigkeiten, um den Zugang auch nutzen zu können?

In der Philosophie gibt es auch eine Diskussion der Teilhabe, die mich darüber rätseln lässt, ob der Begriff der Teilhabe nicht auch etwas problematisches hat. Der antike Philosoph Platon benutzt den Begriff der Teilhabe, um zu diskutieren, welchen Anteil jedes Ding an der der Idee von diesem Ding hat. So würde Platon fragen, wie vollkommen, perfekt oder menschlich z.B. ein (konkreter) Mensch im Vergleich zur Idee des Menschen überhaupt ist? Davon ausgehend frage ich mich, ob wir mit dem Begriff der Teilhabe nicht immer schon voraussetzen, dass die, die teilhaben, immer un-perfekt sind und ob nicht das, woran teilgehabt wird, die Normen dafür setzt, wie Teilhabe funktioniert?

Wie ermögliche ich anderen Menschen Teilhabe?

Ein großer Teil meiner Arbeit besteht darin, Menschen in Diskussionen einzuladen, zum Sprechen zu bringen und sie darin zu unterstützen, Positionen zu entwickeln und zu beziehen. Dabei kommt es oftmals zu einer Art Moderationskonflikt, der mich sehr beschäftigt: Einerseits besteht meine Aufgabe darin, eine Diskussion zu intensivieren und zum „Fließen“ zu bringen. Wenn das aber passiert, dann nimmt die Diskussion auch Fahrt auf, sie wird schneller und hängt viele Teilnehmende ab. Um wieder möglichst alle mitzunehmen, sind also Unterbrechungen nötig, der (Rede-)Fluss (einiger weniger) muss gestoppt und neue Ansätze zum Weiterdiskutieren gefunden werden. Das größte Problem daran ist der Moment der Einladung von Verständnisfragen: Wie kann sie gelingen, ohne bloßzustellen, ohne das Nicht-Verstehen auszustellen? Ich denke, dass eine gute Moderation von Diskussionsprozessen dafür ein offenes Klima schaffen kann und die Aufgabe hat, aus Unklarheiten und Verständnisfragen Irriationen für die Diskussion zu machen.

Gibt es Bereiche in meinem Leben, wo meine Möglichkeit der Teilhabe eingeschränkt sind. Und wenn ja, inwiefern?

Die erste Hälfte meines Lebens hatte ich keinen geregelten Aufenthaltsstatus in Deutschland. Dadurch waren mir und meiner Familie viele Dinge, die den meisten Menschen als selbstverständlich erscheinen, verwehrt: Keine Ausbildungs- und Arbeitserlaubnis, Residenzpflicht (wir durften also einen bestimmten Landkreis nicht verlassen), keine geregelte Wohnung (sondern Asylbewerberheim), relative Armut, keine Sprachkenntnis und keine Kenntnis der bürokratischen Strukturen (bei gleichzeitiger Abhängigkeit von ihnen), nur notfallmedizinische Versorgung, keine Aussicht auf Bleiberecht bei gleichzeitiger Drohung der Abschiebung in ein Kriegsgebiet. Diese asylpolitisch gewollte Exklusion trifft nach wie vor viele Geflüchtete und Migrant*innen. Mein Aufenthaltsstatus hat sich mittlerweile geregelt, aber diese Erfahrung sitzt tief und prägt viele meiner Ängste und Entscheidungen.

In welchen Bereichen bin ich in Bezug auf Teilhabe möglicherweise privilegiert?

Ich bin in jedem (anderen) Bereich privilegiert: Meine Flucht- und Asyl-Erfahrung und meine „Herkunft“ hört und sieht mir fast niemand an, ich bin weiß, im globalen Norden aufgewachsen und habe nahezu keine Mobilitätseinschränkungen. Ich bin cis und habe das Privileg, sexuelle Identitäten ausprobieren und Gender-Zuschreibungen unterlaufen zu können. Ich habe sehr viele sprachliche und rechtliche Möglichkeiten, eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, eine eingermaßen sichere Wohnung. Ich habe in meinem Leben soweit nur wenig „funktionale Diversität“ erfahren – ein Begriff, den spanische Aktivist*innen in den 2000er Jahren in die Diskussionen um Dis-/Ability einbrachten, um die negativen und essentialisierenden Konnotationen von Begriffen wie Handicap, Behinderung, spezielle Bedürfnisse, Neurotypik, etc. zu umgehen.

Welche Maßnahme fällt mir spontan ein, die dazu führen würde, dass bestimmte Menschen mehr teilhaben können?

Wohnungsvermietung und die Bautätigkeit von neuen Wohnungen vergesellschaften, Pflege- und Erziehungsarbeit entökonomisieren und soziale Infrastruktur besser finanzieren.

Weiterlesen: Teilhabefragebogen von Sina

Teilhabefragebogen von J.P.

Was ist für mich Teilhabe?

Teilhabe ist die Mitgestaltung von gesellschaftlichen Prozessen auf Augenhöhe. In diesem Sinne ist es eher als Ideal zu verstehen, das leider oft nicht erreicht wird. Gesellschaftliche Prozesse meint hierbei alles, was die Gestaltung des Lebens auf individueller und sozialer Ebene betrifft und zwar vom Beginn des Prozesses bis zum Ergebnis.

Wie ermögliche ich anderen Menschen Teilhabe?

Indem ich dazu beitrage, die individuellen Privilegien und Beeinträchtigungen von Menschen nichtig werden zu lassen. Dabei ist dies aus meiner Perspektive immer wechselseitig, d.h. andere beteiligte Personen haben ebenso den Raum, ihre eigene Teilhabe oder die Teilhabe von anderen mitzugestalten.

Gibt es Bereiche in meinem Leben, wo meine Möglichkeit der Teilhabe eingeschränkt sind. Und wenn ja, inwiefern?

Meine finanziellen Mittel sind stark begrenzt. Dadurch gibt es insbesondere soziale Einschränkungen, dass ich mich an bestimmten Aktivitäten die Geld kosten nicht beteiligen kann. Auch die Anschaffung von z.B. Kleidung oder alltäglichen Gebrauchsgegenständen ist dadurch nicht möglich. Auch habe ich eine Geschichte mit einer psychischen Erkrankung, die vor allem langfristige Einschränkungen in der Gestaltung meines Lebensweges mit sich bringt.

In welchen Bereichen bin ich in Bezug auf Teilhabe möglicherweise privilegiert?

Generell befinde ich mich in einer körperlichen und sozialen Verfassung das meine Möglichkeit der Teilhabe nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird. Zunächst habe ich keine körperliche Beeinträchtigung, dadurch stehen mir z.B. bei der Berufswahl sehr viele Türen offen. Außerdem habe ich akademische Bildung genossen und mir einen entsprechenden Habitus angeeignet. Weiterhin werde ich männlich gelesen und dementsprechend treten mir Menschen in unterschiedlichen Situationen respektvoller entgegen. Auch habe ich aufgrund meiner Bildung ein tiefes Verständnis für politische Prozesse und kann so relativ gezielt analysieren und Einfluss nehmen.

Welche Maßnahme fällt mir spontan ein, die dazu führen würde, dass bestimmte Menschen mehr teilhaben können?

Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde an sehr vielen Einschränkungen gleichermaßen arbeiten, da die Auflösung von Beeinträchtigungen sich häufig finanziell niederschlägt oder abschwächen bzw. sogar in einigen Fällen auflösen lässt.

Weiterlesen: Teilhabefragebogen von Johannes

Teilhabefragebogen von 1234

Was ist für mich Teilhabe?

Unter gesellschaftlicher Teilhabe verstehe ich die Möglichkeit der Mitbestimmung bei gesellschaftlichen Entscheidungen oder Prozessen. Ein anderer oder sogar derselbe Aspekt von Teilhabe ist, inwiefern Personen die Möglichkeit haben in Situationen/Tätigkeiten miteinbezogen zu werden.

Wie ermögliche ich anderen Menschen Teilhabe?

Ich glaube, ein Teil ist, dass ich gerne niemanden ausschließen möchte und es mir wichtig ist allen Menschen Teilhabe zu ermöglichen. Das verändert schon mein Verhalten denke ich. Der Ort an dem ich gerade wohne, ist offen für viele Menschen, für einige Menschen mit Sexismuserfahrung ein safe space und gehört niemandem. Das ist vielleicht ein Beispiel aus meinem „Alltag“, wo ich das Gefühl habe, dass mehr Teilhabe als gesamtgesellschaftlich ermöglicht wird.

Gibt es Bereiche in meinem Leben, wo meine Möglichkeit der Teilhabe eingeschränkt sind. Und wenn ja, inwiefern?

Es gibt manchmal Situationen in denen ich merke, dass andere Menschen „mehr“ teilhaben können bzw. meine Teilhabe etwaseingeschränkt ist. Zum Beispiel (ein relativ stumpfes aber ist halt so.. ), wenn ich als cis-weiblich gelesene Person in Situationen auf einer Baustelle bin, wo sonst nur cis-Männer sind. Außerdem hab Ich ziemlich wenig Geld gerade, da fallen auch viele Optionen, die andere Menschen haben, weg.

In welchen Bereichen bin ich in Bezug auf Teilhabe möglicherweise privilegiert?

Naja, weiß, akademisches Elternhaus, cis-weiblich, Abitur, Studium, body-abled… also wahrscheinlich in fast allen Bereichen. (Außer die oben genannten)

Welche Maßnahme fällt mir spontan ein, die dazu führen würde, dass bestimmte Menschen mehr teilhaben können?

Spontan fällt mir die Abschaffung des Kapitalismus einhergehend mit der Transformation der gesellschaft zu einer herrschaftsfreien ein.

Weiterlesen: Teilhabefragebogen von J.P.